TARDOC betrifft Ärzte, XML 5.0 betrifft die Therapie
Viele Praxen hören aktuell von TARDOC und XML 5.0. Für Therapeutinnen und Therapeuten ist TARDOC irrelevant, XML 5.0 hingegen betrifft direkt die Abrechnung im neuen Jahr.

TARDOC in der ambulanten Medizin und Abgrenzung zur Therapie
TARDOC ist die neue Einzelleistungstarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen. Der Bundesrat hat TARDOC zusammen mit ambulanten Pauschalen für den Start per 1. Januar 2026 genehmigt. Damit wird das Arzttarifwerk TARMED abgelöst, nicht jedoch die Abrechnung in Therapiepraxen. Für Physiotherapie, Ergotherapie, Komplementärmedizin, Podologie und weitere nichtärztliche Leistungserbringer bleiben die bestehenden vertraglichen Grundlagen bestehen. Wer eine Therapiepraxis führt, muss TARDOC nicht einführen und kann sich vollständig auf den Rechnungsstandard XML 5.0 konzentrieren.
XML 5.0 im Detail für die Abrechnung in Therapiepraxen
XML 5.0 mit der Bezeichnung generalInvoice 5.0 ist der neue Standard für elektronische Rechnungen und Rückforderungsbelege im Schweizer Gesundheitswesen. Er ist seit Januar 2025 gültig und wird ab 2026 produktiv eingesetzt, ältere Formate wie 4.5 laufen für eine geordnete Migration noch eine Übergangszeit weiter. Für Praxen bedeutet das, dass sie ihre Stammdaten, Belegausgabe und Schnittstellen rechtzeitig auf die neue Struktur ausrichten sollten.
GLN und ZSR sauber trennen
Ein zentraler Punkt ist die Identifikation der Beteiligten mit der GLN. Was früher teilweise mit EAN gepflegt wurde, wird in 5.0 konsistent als GLN geführt. Die GLN dient der eindeutigen Identifikation von Praxisstandorten und Leistungserbringenden in allen Nachrichten. Daneben bleibt die ZSR als vertragliche Zulassungsnummer bestehen, wird aber technisch von der GLN entkoppelt. Das erlaubt saubere Abbildungen bei Mehrfachzugehörigkeiten und bei wechselnden Einsatzorten.
Beispiel aus dem Alltag: Eine Physiotherapeutin arbeitet an zwei Standorten in derselben Region. Jeder Standort hat seine eigene GLN, die Therapeutin verfügt zusätzlich über eine persönliche ZSR für die Abrechnung mit den Versicherungen. In XML 5.0 wird pro Rechnung eindeutig festgehalten, an welchem Standort die Leistung erbracht wurde, während die ZSR unverändert der Therapeutin zugeordnet bleibt. So werden Standorttransparenz und vertragliche Zuordnung gleichzeitig korrekt erfüllt.
Erweiterte Partner- und Patientendaten
Neu ist die Partnerstruktur, erweitert und typisiert. Rollen wie verordnende Ärztin, Arbeitgeber, Hauptbehandelnde oder weitere Beteiligte werden als Partner mit klaren Typen geführt. Dadurch lassen sich zusätzliche Akteure der Versorgung standardisiert mitgeben, wenngleich sie keine GLN besitzen. Für Therapiepraxen ist das besonders nützlich, wenn Verordnungen aus Arztpraxen oder Kliniken stammen oder wenn interprofessionelle Behandlungen dokumentiert werden müssen.
Die Patientendaten werden fachlich präziser erfasst. XML 5.0 unterscheidet zwischen sozialem Geschlecht (gender) und biologischem Geschlecht (sex) und macht die AHV-Nummer zur zwingenden Angabe, damit eindeutige Zuordnungen in den Versicherungssystemen möglich sind. Karten und Versicherungsmerkmale werden konsistent in die dafür vorgesehenen Felder übernommen. Gleichzeitig sind Adressdaten stärker normalisiert, Strassenname und Hausnummer werden getrennt geführt, was Validierungen und Abgleiche erheblich verbessert.
Belegflüsse und Transportwege modernisiert
Bei den Belegflüssen modernisiert XML 5.0 die Zahlungsprozesse. Rechnungen und Rückforderungsbelege enthalten strukturierte QR-Informationen. Für den Papierkanal gibt es standardisierte Druckvorlagen mit sogenannten Structured Append QR-Codes, mit denen eine vollständige XML-Rechnung aus einem gedruckten Beleg wieder elektronisch rekonstruiert werden kann. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass Versicherer eine elektronische XML-Datei erhalten dürfen, während Versicherte Anspruch auf eine verständliche Rechnungskopie auf Papier behalten.
Auch der Nachrichtentransport wird flexibler. Der Einsatz eines Intermediärs ist nicht mehr zwingend, die Kommunikation kann direkt zwischen Leistungserbringer und Versicherer erfolgen oder weiterhin über Intermediäre laufen, je nach Prozess und Vertrag. Die Vorgaben zu Container Signatur und Verschlüsselung sind in den zugehörigen 5.0-Spezifikationen beschrieben und bilden die Grundlage für einen sicheren und nachvollziehbaren Datenaustausch. In der Praxis bedeutet das weniger Abhängigkeit von einzelnen Transportwegen und klarere Verantwortlichkeiten bei Quittungen und Fehlerbehandlung.
Auf Ebene der Leistungspositionen präzisiert 5.0 diverse Felder. Gruppengrössen können fachlich korrekt angegeben werden, Feldlängen für Codes wurden dort erweitert, wo es medizinisch oder tariflich notwendig ist, und Zusatzleistungen lassen sich strukturiert erfassen. Das System ist technisch vorbereitet, Bezüge zu ambulanten Pauschalen aus der Spitalwelt darzustellen, ohne dass dies für Therapiepraxen tarifwirksam wäre. Für den Alltag einer Praxis ist entscheidend, dass die Software diese Strukturen korrekt abbildet und die Regeln für Tiers-Garant und Tiers-Payant sauber unterstützt. Im Tiers-Garant erhält der Patient die Rechnung und reicht sie der Kasse ein, im Tiers-Payant geht die Rechnung direkt an den Versicherer. Beide Modelle bleiben je nach Versicherer, Leistung und Vertrag gültig. Stationär gilt grundsätzlich Tiers-Payant, ambulant überwiegt traditionell Tiers-Garant, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was heisst das für die Einführung in der Praxis?
Bereits heute lohnt es sich, GLN für Praxis und Behandelnde zu prüfen, ZSR getrennt zu pflegen, AHV-Nummern systematisch zu erfassen und Adressdaten zu bereinigen.
xatlaMed setzt XML 5.0 vollständig für Kundinnen und Kunden um. Dazu gehören die konsequente Nutzung der GLN in allen Rollen, die klare Trennung zur ZSR, die erweiterten Patientendaten mit Pflicht zur AHV-Nummer, QR-konforme Rückforderungsbelege und Rechnungen sowie die aktualisierten Transport- und Sicherheitsvorgaben. Für Praxen bedeutet das, dass keine manuelle Feldmigration nötig ist und Belege und Dateien den Prüfroutinen der Versicherer entsprechen. Wir begleiten die Einführung mit Stammdatenprüfungen, Testszenarien und produktiven Umstellungen, damit die Abrechnung im neuen Jahr nahtlos weiterläuft.
Fazit
Für Therapiepraxen ist TARDOC kein Thema, da es die ärztliche Tarifwelt betrifft und ab 2026 TARMED ablöst. Der relevante Wechsel ist XML 5.0, das ab 2025 gültig ist und ab 2026 produktiv eingesetzt wird. Der Standard bringt eine eindeutige Identifikation über GLN bei gleichzeitiger Weiterverwendung der ZSR, präzisere Patientendaten mit AHV-Nummer, standardisierte QR-Belege und flexiblere Transportwege. Wer Stammdaten und Prozesse jetzt sorgfältig ausrichtet und die neuen Belege testet, ist zum Jahreswechsel bereit und profitiert von stabilen, nachvollziehbaren Abrechnungen. Mit der vollständigen Umsetzung in xatlaMed werden technische Details, Validierungen und Druckmuster abgenommen, damit sich Teams auf die Behandlung konzentrieren können.