Neue Regeln gefährden viele Osteopathie-Praxen in der Schweiz
Seit 2020 regelt das GesBG die Osteopathie. Ab 2025 ist für eigenverantwortliche Arbeit eine Bewilligung nötig, basierend auf einem Masterabschluss oder einem anerkannten Diplom.

Neue gesetzliche Regelungen für Osteopathinnen und Osteopathen ab 2025
Ab dem 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Regelungen für Osteopathinnen und Osteopathen. Wer den Beruf in eigener Verantwortung ausüben will, benötigt bis zu diesem Zeitpunkt eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Diese Regelung basiert auf dem Gesundheitsberufegesetz (GesBG), das die Qualität der Gesundheitsberufe sichern und einheitliche Standards gewährleisten soll. Die neuen Vorschriften stellen jedoch zahlreiche Praktizierende vor grosse Herausforderungen, insbesondere jene mit ausländischen Abschlüssen. Weitere Informationen zum GesBG sind auf der Website des BAG verfügbar.
Das GesBG trat bereits 2020 in Kraft und schuf einen rechtlichen Rahmen für Gesundheitsberufe wie Osteopathie. Es legt fest, dass nur jene eine Berufsausübungsbewilligung erhalten, die über einen anerkannten Abschluss verfügen. Für Osteopathinnen und Osteopathen bedeutet dies konkret, dass ein Masterabschluss in Osteopathie von einer anerkannten Schweizer Hochschule oder ein vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkanntes ausländisches Diplom erforderlich ist. Damit werden hohe Hürden für viele bestehende Praktizierende geschaffen, die bislang auf Basis anderer Abschlüsse erfolgreich tätig waren.
Herausforderungen für ausländische Diplome
Besonders kompliziert ist die Situation für jene, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben. Um eine Anerkennung ihres Diploms zu erhalten, müssen sie sich einem umfangreichen Prüfprozess durch das SRK unterziehen. Dieser Prozess beinhaltet unter anderem die detaillierte Überprüfung der Ausbildungsinhalte, um sicherzustellen, dass diese den Schweizer Standards entsprechen. In vielen Fällen verlangt das SRK sogenannte Ausgleichsmassnahmen. Das können zusätzliche Prüfungen, spezifische Module oder praktische Einsätze sein, die ergänzend zur bereits abgeschlossenen Ausbildung absolviert werden müssen. Diese Auflagen sind nicht nur zeitaufwendig, sondern oft auch mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Aktuelle Informationen dazu bietet der Schweizerische Verband für Osteopathie.
Zeitdruck und Auswirkungen
Die Übergangsfrist, die seit 2020 gilt, läuft bald ab. Die betroffenen Osteopathinnen und Osteopathen haben nur noch bis Februar 2025 Zeit, die Anerkennung ihrer Qualifikationen abzuschliessen. Für viele, die sich erst spät mit dem Anerkennungsverfahren auseinandersetzen, könnte die Zeit knapp werden, da der Prüfprozess beim SRK mehrere Monate oder sogar Jahre dauern kann. Dies birgt die Gefahr, dass zahlreiche Praxen, die bisher einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung geleistet haben, ihre Tätigkeit einstellen müssen.
Für in der Schweiz ausgebildete Fachpersonen ist die Lage weniger problematisch. Ihre Ausbildung entspricht den gesetzlichen Anforderungen in der Regel automatisch. Wer jedoch vor der Einführung der neuen Regelungen tätig war, muss prüfen, ob frühere Abschlüsse noch ausreichend sind. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) bietet in diesem Zusammenhang Hilfestellung.
Die neuen Vorschriften verdeutlichen die Bedeutung langfristiger Planung und klarer Kommunikation bei der Einführung gesetzlicher Regelungen. Während das GesBG die Qualität und Einheitlichkeit der Gesundheitsberufe sicherstellen soll, geraten viele Praktizierende durch den engen Zeitrahmen unter Druck. Jetzt liegt es an den Osteopathinnen und Osteopathen, die verbleibende Zeit zu nutzen, um die Zukunft ihrer Praxen zu sichern.